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   RG, 15.03.1932 - I 240/32   

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https://dejure.org/1932,336
RG, 15.03.1932 - I 240/32 (https://dejure.org/1932,336)
RG, Entscheidung vom 15.03.1932 - I 240/32 (https://dejure.org/1932,336)
RG, Entscheidung vom 15. März 1932 - I 240/32 (https://dejure.org/1932,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf ein wegen Betrugs von Frankreich nach Württemberg Ausgelieferter auch wegen einer mit dem Betrug rechtlich zusammentreffenden schweren Privaturkundenfälschung verurteilt werden? 2. Welche Bedeutung kommt dem deutschen Auslieferungsgesetz für die Auslieferung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als

    Dieses ist hierbei, wie die Revisionen zu Recht vortragen, an die Feststellungen des Tatrichters nicht gebunden, hat vielmehr alle ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisquellen zu benützen (RGSt 64, 183, 187; 66, 172; BGHSt 5, 225).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83

    Hinweis "auf eine beachtliche kriminelle Intensität" - Ausspruch über die

    Dadurch ist trotz des umfassend gehaltenen Antrags eine Beschränkung des Rechtsmittels auf diesen Verfahrensgegenstand eingetreten; die Verurteilung wegen Unterschlagung in zwei Fällen ist rechtskräftig (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH NJW 1956, 757; Pikart in KK StPO § 344 Rdn. 5; Paulus in KMR StPO § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 10.10.1967 - 1 StR 453/67

    Beachtung der Auslieferungsbedingungen im deutsch-französischen

    Denn die Schranken, die die Staaten zur Regelung ihrer Beziehungen zueinander gezogen haben, sind ohne Rücksicht auf den Willen der betroffenen Einzelpersonen zu beachten (RGSt 45, 271, 278; 64, 183, 190; 66, 172, 173).
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Die Revision der Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung des Urteils schlechthin; ihre Begründung, die für den Umfang des Rechtsmittels maßgebend ist (vgl. RGSt 62, 433; 66, 172; BGH 3 StR 1120/51vom 11. Juni 1952, 5 StR 51/52 vom 4. September 1952, 1 StR 353/52 vom 19. Dezember 1952, 1 StR 494/53 vom 30. März 1954), ergibt jedoch zweifelsfrei, daß das Urteil nur wegen der Annahme erheblich verminderter statt voller Zurechnungsfähigkeit und damit lediglich im Strafausspruch angefochten sein soll.
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 249/59

    Verletzung des Deutsch-Schweizerischen Auslieferungsvertrags - Fehlende

    Denn die Einhaltung der Auslieferungsbedingungen gehört zu den - auch in der Revisionsinstanz zu beachtenden - Verfahrensvoraussetzungen, auf die der Angeklagte wirksam nicht verzichten konnte, weil die Schranken, die die Staaten zur Regelung ihrer Beziehungen untereinander gezogen haben, ohne Rücksicht auf den Willen des Angeklagten zu beachten sind (vgl. RGSt 64, 179, 187, 190; RGSt 66, 172, 173).
  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54

    Rechtsmittel

    Vorab ist auch in einem solchen Falle die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes 1954 zu prüfen, das nach Verkündung des tatgerichtlichen Urteils in Kraft getreten ist (BGHSt 6, 304; RGSt 74, 206; 66, 172 f).
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